Behinderten und Krankenfahrten

Gerade für Kranke und behinderte Menschen ist ein Taxi eine große Hilfe

Bei behinderten Menschen geht es explizit darum, das Sie ihrer Behinderung angemessen transportiert werden können und sicher dort ankommen wo Sie hin müssen. Viele Taxiunternehmen bieten deshalb spezielle Taxen für den Kranken und behinderten Transport an.
Die Fahrzeuge sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgerüstet und die Fahrer kennen die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Menschen mit Behinderung werden zu ihren Werkstätten oder Arbeitsstellen pünktlich zum Arbeitsbeginn gebracht. Je nach Absprache werden sie selbstredend durch die Taxiunternehmen wieder abgeholt. Alle Fahrzeuge, die hierfür verwendet werden, sind entsprechend ausgestattet, beispielsweise mit Hebebühnen oder andere Vorrichtungen die, die Fahrzeuge, rollstuhlgerecht machen. Ein ganz entscheidender und sehr wichtiger Punkt ist es auch, dass die Fahrzeuge in diesem speziellen Arbeitsbereich immer mit ein und demselben Fahrer besetzt sind. Gerade behinderte Fahrgäste legen Wert darauf das Sie immer die gleichen Ansprechpartner vorfinden und sich nicht immer auf neue Menschen einstellen müssen. Viele Unternehmen haben sich somit auf spezielle Fahrgäste spezialisiert und bieten Krankenfahrten an.

Was kosten Krankenfahrten und wer bezahlt Sie ?

Wer Krank oder behindert ist muss oft zum Arzt, wenn nötig auch mit dem Taxi. Aber einfach der Krankenkasse die Rechnung schicken ist nicht zulässig. Die Krankenkassen haben einige Regeln die es für die Kostenübernahme von Krankenfahrten zu beachten gilt.

Man sollte in jedem Fall die Krankenkasse vor dem anfordern eines Taxis informieren und nachfragen unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Folgende Krankenfahrten werden in der Regel übernommen:

  • Fahrten zu Behandlungsterminen, die von Ihrem Arzt verordnet werden
  • Fahrten zur Dialyse
  • Fahrten zu Rehabilitations-Maßnahmen
  • Fahrten zu Strahlen- und Chemotherapie-Behandlungen
  • Eingeschränkt auch Fahrten zu Erholungskuren
  • Fahrten die dem Patienten aufgrund der Erkrankung nicht zuzumuten sind

Wichtig ! Sie benötigen in jedem Fall einen Atest oder eine Verordnung vom Arzt für die Krankenfahrt, diese sollte dann vorab der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Krankenkasse entscheidet dann wie hoch der Eigenanteil ist oder ob evt. die gesamten Kosten übernommen werden. Ist dieser Punkt geklärt können die meisten Taxiunternehmen die Krankenfahrten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Auch wenn man keine Ärztliche-Verordnung hat ist es möglich mit dem Taxiunternehmer einen individuellen Preis zu vereinbaren, gerade für regelmäßige Fahrten bieten Taxiunternehmen einen solchen Preisnachlass an. Einfach mal fragen das kostet nichts Extra !